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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nemeth Werkstatt

1.     Anwendungsbereich & Geltung

1.1.    Der Verkauf von Waren und die Erbringung von Leistungen wie die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie die Erstellung von Kostenvoranschlägen durch die Nemeth Werkstatt (nachfolgend auch „wir“ und „uns“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend auch „AGB“). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, abrufbar auf unserer Homepage (Link einfügen). Sämtliche in diesen AGB verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

 

1.2.    Nemeth Werkstatt kontrahiert ausschließlich zu diesen AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare Vertragsformblätter von Vertragspartnern sind nicht wirksam und werden ausdrücklich nicht Teil der Vertragsbeziehung, selbst wenn der Vertragspartner darauf verweist oder wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, sind nur wirksam, wenn sie durch Nemeth Werkstatt schriftlich erklärt oder bestätigt wurden. Schweigen seitens Nemeth Werkstatt gilt nicht als Zustimmung und sind wir nicht verpflichtet, abweichenden Bedingungen von Vertragspartnern zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung für den Geschäftsabschluss vorgesehen ist.

 

1.3.    Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine unternehmerische Tätigkeit zuzurechnen ist (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist, wer ein Unternehmen betreibt (§ 1 UGB). Unternehmer sind juristische Personen oder Personengesellschaften sowie natürliche Personen, die in Ausübung einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Behörden und öffentliche Einrichtungen werden wie ein Unternehmen behandelt. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunden) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. 

 

2.    Angebot/Vertragsabschluss 

2.1.    Unsere Angebote sind unverbindlich. Unterlagen wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen etc. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Vertragsabschlüsse, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Nemeth Werkstatt oder durch auftragsgemäße Auslieferung von Vertragswaren und/oder die auftragsgemäße Erbringung von Leistungen zu Stande. In den letzten beiden Fällen gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Nemeth Werkstatt bestimmt. Mündliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sind für uns nicht verbindlich. 

 

2.2.    Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt, sind entgeltlich und unverbindlich, soweit wir sie nicht schriftlich abgegeben und sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verbindliche Kostenvoranschläge haben für jene Arbeiten/Lieferungen Gültigkeit, die innerhalb von einem Monat ab ihrer Erstellung ausgeführt werden. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht. 

 

3.    Preise/Kosten und Zahlung/Verzug

3.1.    Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zu den am Tag der Lieferung gültigen Kostensätzen und Listenpreise sowie nach dem Werkstätten-Stundensatz. Preise, Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Im Einzelnen ausverhandelte Preise und Rabatte gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und haben keine Folgewirkung für weitere Aufträge. Nemeth Werkstatt ist berechtigt, auf Reparaturkosten eine Anzahlung zu verlangen. Wird diese Anzahlung vom Kunden nicht binnen 14 Tagen geleistet, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.2.    Nemeth Werkstatt ist als Händler in der Preisgestaltung vom jeweiligen Lieferanten abhängig. Sollte durch eine nachträgliche oder uns nachträglich bekannt gewordene Preiserhöhung des Lieferanten bis zur Auslieferung des Kaufgegenstandes eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kaufpreises eintreten, so ist Nemeth Werkstatt berechtigt, die Erhöhung bzw. Preisherabsetzung dem Kunden weiter zu verrechnen.

 

3.3.    Zahlungen des Kunden können mit schuldbefreiender Wirkung in dem dafür vorgesehenen Kassabereich der Geschäftsräumlichkeiten der Nemeth Werkstatt in bar, mittels Bankomat – oder Kreditkarte – geleistet und durch Vorlage des von uns hierbei ausgefolgten Kassabeleges nachgewiesen werden. Ist der Kunde Unternehmer, besteht die Möglichkeit der Bezahlung mittels Lieferschein nach Vereinbarung.

 

3.4.    Bei einer Zahlung mittels Banküberweisung sind wir nicht an Zahlungswidmungen des Kunden gebunden. Zahlungen sind unabhängig von allenfalls angegebenen Zweckbestimmungen der Reihe nach zunächst auf Umsatzsteuer, Zinsen, Zinseszinsen, allfällige spätere Rechnungen, diverse Spesen und zuletzt auf den noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Preis zu leisten. Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Das vereinbarte Entgelt (z.B. Verkaufspreis, Werklohn) ist Zug um Zug bei Übergabe der Ware an den Kunden vom Kunden zu bezahlen.

 

3.5.    Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir gemäß § 1000 ABGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in der Höhe von 4 % p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt gegenüber Unternehmern als Kunden vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen vereinbart wurde.

 

3.6.    Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. In diesem Fall sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. 

 

3.7.    Der Verbraucher als Kunde ist berechtigt seine Verbindlichkeiten uns gegenüber aufzurechnen, sofern Nemeth Werkstatt zahlungsunfähig ist oder wenn die Gegenansprüche in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen und gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Bei Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäftes ist eine Aufrechnung ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

3.8.    Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht an uns, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Nemeth Werkstatt nach Nachfristsetzung dazu berechtigt, zuvor gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) der Rechnung zuzurechnen.

 

4.    Altteile/Ersatzteile

Ersatzteile und Altteile sind von uns bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren und auf Verlangen des Kunden herauszugeben. Sofern der Kunde keine Herausgabe von Ersatz- und Altteilen verlangt, gehen die Ersatz- und Altteile in unser Eigentum über und sind wir zur Entsorgung berechtigt. Allfällige Entsorgungskosten sowie mit der Entsorgung in Verbindung stehende Steuern und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. 

 

5.    Zurückbehaltungsrecht/Eigentumsvorbehalt

5.1.    Für alle Forderungen der Nemeth Werkstatt aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit dem Kunden wie insbesondere - aber nicht ausschließlich – aus Reparaturaufträgen, Waren- und Ersatzteillieferung, Aufwendungsersatz sowie für vom Kunden verschuldete Schäden, steht uns gegenüber dem Kunden sowie auch einem vom Kunden verschiedenen Eigentümer (z.B. Leasinggeber) ein Zurückbehaltungsrecht am Reparaturgegenstand zu.

 

5.2.    Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht auch bis zur vollständigen Tilgung von Verbindlichkeiten des Kunden aus früheren Instandsetzungs- und Reparaturaufträgen, sofern diese denselben Reparaturgegenstand betroffen haben. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht am Reparaturgegenstand sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Werklohn) entgegenhalten. Alle gelieferten, von uns montierten und verbauten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Werklohns Eigentum von Nemeth Werkstatt. 

 

 

6.    Abstellung von Fahrzeugen

Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung des Reparaturauftrages am selben oder darauffolgenden Tag (Abholtag) abgeholt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Abstellgebühr (siehe Preisliste) in Rechnung zu stellen. 

 

7.    Gefahrtragung

7.1.    Bei Verbrauchern als Kunden erfolgt der Gefahrenübergang ab dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe des Reparaturgegenstandes. Bei Übersendung der Ware geht die Gefahr auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über (§ 7b KSchG).

 

7.2.     Bei unternehmerischen Kunden erfolgt der Gefahrenübergang ab dem Zeitpunkt, an dem wir den Reparaturgegenstand zur Abholung bereithalten, diesen selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

 

8.    Gewährleistung

8.1.    Nemeth Werkstatt erbringt Gewährleistungspflichten im Rahmen und nach Maßgabe des geltenden Rechts (§§ 922 ff ABGB), wobei dem Vertragspartner in Verbraucherverträgen (§ 1 Konsumentenschutzgesetz - KSchG) die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Gewährleistungspflicht bei beweglichen Sachen 2 Jahre, bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre ab Übergabe. Verbesserungen außerhalb der Gewährleistungsfrist haben keine rechtliche Bedeutung und werden sofern keine anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung erfolgt lediglich unpräjudiziell und kulanzweise durchgeführt.

 

8.2.    Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens aber wenn der Kunde den Reparaturgegenstand in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angaben von Gründen verweigert hat. Ist eine Zug-um-Zuge -Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem vereinbarten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. Beim Verkauf von beweglichen gebrauchten Teilen, Gegenständen und Sachen an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

 

8.3.    Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist (Schadenminderungsobliegenheit).

 

8.4.    Gegenüber Unternehmern als Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen 1 Jahr ab Übergabe. Die Bestimmungen des § 924 ABGB werden unternehmerischen Kunden einvernehmlich abbedungen. Mängel am Reparaturgegengenstand oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Übernahme/Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Den Kunden trifft die Obliegenheit eine unverzügliche Mängelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

 

9.    Haftung

9.1.    Nemeth Werkstatt haftet bei Personenschäden bei leichter Fahrlässigkeit sowie für Sachschäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Sachschäden wird somit die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. 

 

9.2.    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafte Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ergebnis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger sowie Durchführung unsachgemäßer Wartung durch den Kunden. 

 

 

 

10.    Höhere Gewalt

10.1.    Sind wir auf Grund höherer Gewalt nicht in der Lage, Lieferungen bzw. Leistungen zu erbringen, wird Nemeth Werkstatt den Vertragspartner darüber ehestmöglich informieren. Nemeth Werkstatt kann in diesem Fall ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und ist dem Vertragspartner gegenüber nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Für die Dauer dieses Ereignisses der höheren Gewalt ruhen die Pflichten beider Vertragsparteien. 

 

10.2.    Zu den Fällen höherer Gewalt zählen sämtliche Ereignisse, welche außerhalb der Kontrolle von uns und des Vertragspartners liegen und nicht aufgrund eines Verzugs oder der Fahrlässigkeit der Vertragsparteien eintreten wie insbesondere, aber nicht ausschließlich, behördliche Betretungsverbote aufgrund von Pandemien, Unfällen, Feuer, Schäden oder sonstige Unglücksfälle, Naturkatastrophen inklusive, aber nicht ausschließlich Fluten, Erdbeben und Hurrikans; Krieg, feindliche Handlungen (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wird oder nicht), Invasion ausländischer Truppen, Einschränkungen einer de-facto oder de-jure Regierung, die sich unmittelbar auf die Lieferung der Vertragswaren auswirken; Rebellionen, Revolutionen, Aufstände, Sabotagen oder militärische oder sonstige Machtübernahmen oder Bürgerkriege, Ausschreitungen, Unruhen oder Aufruhr; ionisierende Strahlung, Kontaminierung durch Radioaktivität durch Verbrennung nuklearer Brennstoffe oder Atommüll, radioaktive, toxische, explosive oder sonstige gefährliche Eigenschaften einer explosiven Nuklearanlage oder von Bauteilen davon.

 

11.     Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht & Gerichtsstand 

11.1.    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige und/oder unwirksame Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Einkaufsbedingungen entsprechend durch gültige und wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck denjenigen der ungültigen und/oder unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen. 

 

11.2.    Verträge mit Nemeth Werkstatt unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern wird das für A-8010 Graz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Verbrauchern, sofern diese ihren Wohnsitz im Inland haben, ist das sachlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

 

 

Bärnbach, am_________________

Version: November 2024

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